
Harriet Bluhm
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Verwaltungsrecht
• zugelassen als Rechtsanwältin im Mai 1996
• seit April 1996 im Büro Pencereci & Collegen, heute GKMP Pencereci,
am Standort in Bremen
• Fachanwältin für Verwaltungsrecht seit 1999
• Studium an der Universität Bremen (1988 – 1993)
• Referendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Bremen (1993 – 1995)
• Erfolgreiche Teilnahme am Fachanwaltslehrgang Erbrecht
• Kommunalabgabenrecht
• Allgemeines Verwaltungsrecht
• Kommunalrecht
• öffentliches und privates Baurecht
Nach dem Abitur stand bei Harriet Bluhm nicht sofort die Juristerei an erster Stelle. Vielmehr absolvierte sie zunächst eine Ausbildung zur Gärtnerin und legte dann auch die Meisterprüfung in diesem Handwerk ab. Auf Dauer erfüllte sie jedoch diese Tätigkeit nicht. So begann die Fachanwältin für Verwaltungsrecht mit einem Studium der Rechtswissenschaft und schloss unmittelbar an das 1. Staatsexamen sogleich das Referendariat an. Nach dem 2. Staatsexamen wurde sie sogleich Rechtsanwältin in einer Vorläuferkanzlei von GKMP Pencereci.
Hier entdeckte sie dann sehr schnell das Kommunalrecht und vor allem das Kommunalabgabenrecht als ein äußerst interessantes Betätigungsfeld. Heute liegt der Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit in der Beratung von und Prozessführung für Aufgabenträger der Wasserver- und Abwasserentsorgung im Kommunalabgabenrecht. Darüber hinaus betreut sie bei GKMP auch die Gebiete des Straßenbaubeitragsrechts, Erschließungsbeitragsrechts sowie die Sanierungsgebiete, ein Bereich, der ihr besonders am Herzen liegt. Harriet Bluhm hat übrigens auch den Lehrgang zum Fachanwalt für Erbrecht erfolgreich absolviert. So berät sie denn auch Rechtssuchende, die z. B. ein Testament erstellen wollen.
Frau Rechtsanwältin Bluhm ist als Referentin bei zahlreichen Fortbildungsveranstaltungen für kommunale Mitarbeiter tätig.
Frau Bluhm besitzt längjährige Erfahrungen bei der Gestaltung von Abgabensatzungen, Verbandssatzungen etc. Sie berät und vertritt Kommunen, Verbände und kommunale Gesellschaften in Rechtsstreitigkeiten gerichtlicher und außergerichtlicher Art.
Hinsichtlich unserer Mandate und Mandatsbeziehungen sind wir zur Verschwiegenheit verpflichtet. Wir lassen Ihnen jedoch jederzeit gerne eine anonymisierte Referenzliste zukommen, um Ihnen einen Überblick über unsere Erfahrungen zu geben.
• Deutscher Anwaltsverein
• Bremischer AnwaltsvereinHeranziehung zu Gewässerunterhaltungsgebühren; LKV 2007, S. 358
Zulässigkeit privatrechtlicher Entgelte in der Abwasserentsorgung; LKV 1999, S. 498 f.
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