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Ra Turgut Pencereci

Turgut Pencereci
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

• geboren 1961 in Düsseldorf
• zugelassen als Rechtsanwalt seit 1989 in Bremen sowie ab 1990 auch
  in Magdeburg (DDR)
• Fachanwalt für Verwaltungsrecht seit 1994
Ausbildung
• Universitäten Erlangen-Nürnberg und Münster i. W.
• Referendariat im OLG-Bezirk Celle
• Fachanwalt für Verwaltungsrecht beim DAI (1994)
Schwerpunkte

• Recht der Wasserver- und Abwasserentsorgung

• Kommunal- und Kommunalabgabenrecht

• Gewässerschutz und Gewässerunterhaltung

• Recht der Zweckverbände

• Anstalten des öffentlichen Rechts und Wasser- und Bodenverbände

• Recht der Energieversorgung

• Vergaberecht (auch Infrastruktur und PPP)

• Recht der Abfallentsorgung

• Privatisierung,  Rekommunalisierung und Neustrukturierung

• Streitschlichtung

• public affairs

• Recht der Luftfahrt (GA)

Persönlich
Die Wasserwirtschaft war ihm schon fast in die Wiege gelegt. Denn als Sohn eines Dipl.-Ing. für Wasserwirtschaft und Kulturbau hatte Turgut Pencereci schon früh Berührungspunkte sowohl mit der Siedlungswasserwirtschaft als auch der Gewässerunterhaltung. Während seiner Studienzeit in Erlangen/Münster beschäftigte er sich folglich schon im Schwerpunkt mit dem Verwaltungs- und Verfassungsrecht. Schon im Referendariat wurden erste Wasserverbände beraten, sogleich mit Beginn der anwaltlichen Tätigkeit im Jahre 1989 waren Wasserverbände neben einem zunächst auch ausländerrechtlichen Schwerpunkt das bevorzugte Beratungsziel Pencerecis.


Als 1989 die Mauer fiel, weitete er seinen Aktionsradius auch auf die neuen Bundesländer aus und wirkte dort an der Gründung zahlreicher Zweck- und Wasser- und Bodenverbände mit. Wichtige und umfangreiche Erfahrung konnte er dabei auch bei Entflechtung der ehemaligen volkseigenen Betriebe VEB WAB sammeln. Waren diese doch oftmals mit weit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem Anlagevermögen ausgestattet, das durchaus die 1-Milliarde-Mark-Grenze überschritt. Bis heute sind das Hauptklientel von Rechtsanwalt Pencereci Wasser- und Abwasserverbände aller Art, Gewässerunterhaltungs- und Deichverbände sowie zahlreiche Körperschaften des öffentlichen Rechts und ihre Unternehmen.


Rechtsanwalt Pencereci hat an mehr als 2.000 Gemeindevertreter-, Stadt- und Verbandsversammlungen teilgenommen. Diese Erfahrung bringt er nicht nur in die Beratungspraxis, sondern auch in seine Seminar- und Vortragstätigkeit ein. Dabei gelingt es ihm, auch schwierigste juristische Sachverhalte verständlich und nachvollziehbar für den juristischen Laien nachzustellen. Im Mittelpunkt der anwaltlichen Tätigkeit steht dabei ganz überwiegend die Beratung der Mandanten, gelegentlich wirkt der Fachanwalt für Verwaltungsrecht aber auch streitschlichtend. So ist er Vorsitzender von Einigungsstellen nach dem Personalvertretungsgesetz und auch häufiger Schiedsgerichtsvorsitzender.

Vortrags- und Referententätigkeit
Zahlreiche Vorträge und Referate sowie Dozent auf Fachseminaren bei diversen Veranstaltern und Bildungsträgern
Projekte
Wir nennen grundsätzlich keine Mandate und Mandatsbeziehungen, können jedoch auf zahlreiche Projekte und umfangreiche Erfahrung auf den genannten Gebieten verweisen.
Gerne weisen wir Ihnen unsere Kompetenzen nach.
Weitere Tätigkeiten
• Gründungsgeschäftsführer des
   Landeswasserverbandstages Brandenburg e. V. seit 1991
• Geschäftsführer des Deutschen Bundes der verbandlichen Wasserwirtschaft e. V.
   (Potsdam- Hannover)
• Vorsitzender von Einigungsstellen nach PersVG bei der Senatorin für Finanzen
   in Bremen
• Rechtsreferent der Motorflieger im Deutschen Aero Club e. V. (DAeC)
Mitgliedschaften

• Deutscher Juristentag
• Bremischer und Deutscher Anwaltsverein
• Mitglied des gemeinsamen Prüfungsamtes für die zweite juristische Staatsprüfung
  in Bremen, Hamburg, Schleswig- Holstein
• DWA – Fachausschuss RE 00.3 – Vergaberecht und WR-3 Wirtschaft
• Mitglied des Vereins zur Förderung des Instituts für das Recht der Wasser- und
  Entsorgungswirtschaft an der Universität Bonn e. V.

Veröffentlichungen

Autor des Kommentars zum „Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit im
Land Brandenburg“ (Kommunal- und Schulverlag)

 

Die Entflechtung der WABs; WWT 1992, S. 156

 

Das Brandenburgische Wassergesetz; LKV 1995, S. 418 ff.
Vertragliche Gestaltung bei privaten Modellen in: Walcha/Hermanns, Partnerschaftliche
Stadtentwicklung - Privatisierung kommunaler Aufgaben und Leistungen, 1995, S. 212 ff.

 


Der Widerspruchsbescheid; LKV 1996, S. 123 ff.
 

Zwangsgelder und Bußgelder im Bereich der Kommunalverwaltung - Eine Übersicht zur Rechtslage in Brandenburg -; LKV 1996, S. 236 ff.
 

Das Solidarprinzip bei leitungsgebundenen Ver- und Entsorgungsanlagen; LKV 1996,
S. 365 ff.
 

Die Vollstreckung von Geldforderungen gegen die Gemeinden durch Private (gemeinsam mit Siering); LKV 1997, S. 156 ff.
 

Privatisierung öffentlicher Aufgaben und Kommunalabgabenrecht - Das Beispiel Abwasserentsorgung; NordÖR 1998, S. 220 ff.
 

Die Veräußerung kommunalen Vermögens - ein abgabenrechtlicher Exkurs; gwf (Wasser/Abwasser) 2001, S. 558
 

Unter welchen Bedingungen können auch Private, was sonst bestenfalls die Öffentlichen können? in: Andreas Dally (Hrsg.): Wasser & Wirtschaft. Handlungsoptionen gegenüber dem Liberalisierungsdruck, Rehburg-Loccum; S. 77 - 79.
 

Wettbewerbsausschluss für Kommunen?; wwt 2002, S. 30 ff.
 

Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit in Brandenburg (Kommentar) Loseblattsammlung, Stand September 2005
 

Kommunale Erschließungsgesellschaft kein Dritter im Sinne des § 124 Abs. 1 BauGB, KStZ 2003, Heft 7, S. 129
 

Besonderheiten bei der Gestaltung der Eröffnungsbilanz von Eigenbetrieben und deren Auswirkung auf die Entgeltkalkulation ( gemeinsam mit div. Autoren); KStZ 2003, S. 131
 

Die kommunale Anstalt in Niedersachsen; Rathaus und Recht 2003 Nr. 19/2003, S. 11 ff.
 

Tafelsilberveräußerung und Kommunalabgabenrecht; LKV 2003, S. 407
 

Reform des Vergaberechts; gwf Wasser-Abwasser, Heft 10/2004
 

Für wen rechnet sich Public Private Partnership?; vhw Forum Wohneigentum 2004,
S. 304 ff.
 

Quo vadis interkommunale Zusammenarbeit?; LKV 2005, S. 137
 

Für wen rechnet sich PPP?; BWGZ 12/2005, S. 425
 

Der Bremische Deichverband am rechten Weserufer - von Ruprecht Großmann; Buchbesprechung in Wasserwirtschaft und Abfall , Heft 6/2006
 

Der Bremische Deichverband am rechten Weserufer von R. Großmann - Buchbesprechung in ZfW 2006, S. 248
 

Kritische Anmerkungen zu PPP; Der Städtetag Heft 3/2006 , Seite 16 ff.
 

Rechtshandbuch für Stadtwerke von Thomas Ax u. a.; Buchbesprechung in: LKV 2007,
S. 24
 

PPP-Modelle und Leistungsstörungen, KommunalPraxis Spezial PPP 2007, S. 101 ff.
 

Fliegen in den USA - Rechtliche Voraussetzungen; Luftsport 2007, S. 18 f.
 

Ruhige Zeiten sind vorbei - Vergabe unterhalb der Schwellenwerte gerichtlich angreifbar; ZfK 2008, S. 18
 

Eilrechtsschutz bei Vergaben unterhalb der Schwellenwerte; KommJur 2008, S. 81
(gemeinsam mit D. Ulmer)
 

Die Anstalt des öffentlichen Rechts in Brandenburg und Sachsen-Anhalt; LKV 2008,
S. 293
(gemeinsam mit C. Brandt)
 

Risikoverteilung ist wichtiges Merkmal - Zwei OLG-Urteile zur Abgrenzung von Konzession und Auftrag; ZfK August 2008, S. 22
 

Anmerkungen zum Urteil des LG Stendal v. 21.09.2007 sowie zum Beschluss des OLG Naumburg v. 14.01.2008 (Kündigung eines Verbandsgeschäftsführers); LKV 2008, S. 453
 

Attraktives Modell in der Diskussion - Konzessionsverträge im Bereich der Abwasserbeseitigung; Stadt und Gemeinde 2009, S. 127 ff.
(gemeinsam mit RA und FAVerwR Claudia Brandt)

 

Der Bundesgerichtshof und die Wasserpreise; der Städtetag 2010, S. 33 ff.

 

Anschlussbeiträge für Altanschließer bei Wasserver- und Abwasserentsorgung - wie geht es nun weiter?; Die Kommunalverwaltung 2011, S. 1 ff.


Neue Entwicklungen des Eilrechtsschutzes bei Vergaben im Unterschwellenbereich; KommJur 2011, S. 367–373  (gemeinsam mit RA Torben Schustereit)