
Auch in den Bereichen des Staatshaftungsrechts beraten und vertreten wir Sie gern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei bei der Haftung für Schäden durch Tätigkeiten im Rahmen der Daseins-vorsorge (Gebäudeschäden durch Baumaßnahmen an öffentlichen Einrichtungen, Überschwemmungsschäden durch kommunale Entwässerungsschäden, etc.).
Aber auch in anderen Bereichen des (Staats-) Haftungsrechts vertreten wir unsere Mandanten sowohl außergerichtlich als auch in gerichtlichen Verfahren.
Ansprechpartner
Rechtsanwältin Harriet Bluhm
GKMP PENCERECI Bremen
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